Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Für Angebot, Lieferung und Leistungen von Hüpfburgenverleih-Schulz gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angebot und Vertragsabschluss
- Mit Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.
- Ein Vertrag kommt zustande, durch Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung.
- Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen.
- Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Wetterrisiko
- Bei Regen oder starkem Wind dürfen die Mietobjekte nicht im Freien betrieben werden.
- Sollte für den Miettag Dauerregen angesagt sein, können Sie den Mietartikel an ihrem Miettag bis 9.00 Uhr stornieren und zahlen lediglich 50% des Mietpreises. Sollten Sie innerhalb eines Kalenderjahres erneut bei uns buchen, verrechnen wir die bereits geleisteten Zahlungen.
Preise
- Sonderarbeiten, die dem ursprünglichen Auftrag nicht entsprechen, werden gesondert berechnet.
Zahlung
- 30% der Tagesmiete bitte innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto überweisen.
- Den Rest zahlen Sie bar bei Abholung, oder überweisen das Geld vorher, damit es am Abholtag vollständig auf unserem Konto gut geschrieben wurde.
Eigentumsvorbehalt
- Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.
Regelungen bei Abholung durch den Mieter
- Der Mieter haftet für die kompletten angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus,
Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Hüpfburgenverleih-Schulz über nimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.
Lieferung
- Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet.
- Preise für Lieferung, Auf- und Abbau sind der Preisliste zu entnehmen.
- Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.
- Der Sicherheitsabstand beträgt 1,8 Meter zu allen Seiten.
Betreuung und Service
- Betreuung beträgt max. 7 Std. mit kleinen Pausen zwischendurch. Jede weitere angefangene Stunde kostet 30,00 € extra.
- Der Betreuenden Person stehen Pausen zu, die Sie selbständig durchführt.
- Der Mieter verpflichtet sich beim Auf- und Abbauservice zwei weitere Helfer bereit zu stellen, ansonsten entstehen weitere Kosten von 30,00 €.
Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, volljährige Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.
- Bei der Vermietung von Mietobjekten (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine volljährige Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
- Bei Regen müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.
- Die Module müssen trocken und sauber zurückgebracht werden, da sonst dem Mieter zusätzliche Kosten berechnet werden.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
Haftung
- Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.
- Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Kosten für entstandenen Mietausfall die durch den Verlust entstehen.
- Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch Nichtstattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
- Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, werden dem Mieter 50,00 € berechnet.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Nutzungsbedingung von Eventmodulen
- Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht unseres Personals und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden.
- Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
- Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist und die Gesamtbelastung der Hüpfburg nicht überschritten wird.
- Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere, gefährden.
- Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten.
- Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten.
- Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können.
- Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse
- Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
Mietbedingungen
- Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises.
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwände, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Werden Mietgegenstände nass und/oder verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mietende die dem Vermietendem ggf. entstandenen Reinigungskosten übernehmen.
Stornierung des Mietvertrages
Bis zu 10 Tage vor Mietbeginn bzw. Liefertermin bieten wir eine kostenlose Stornierung an.
Danach werden folgende Kosten fällig:
- 10 Tage vor Mietbeginn 30% der Mietkosten.
Bei Dauerregen am Miettag werden auch 30% des Mietpreises fällig.
Diese 30% werden aber bei einer späteren Buchung verrechnet.
Stand: 27.05.2019